Kinderschutz - Häusliche Gewalt muss Konsequenzen im Familienrecht haben
Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni fordert die Frauenhauskoordinierung e.V. ein deutliches Umdenken im Familienrecht. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Unversehrtheit – auch und gerade im Kontext häuslicher Gewalt. Doch dieses Recht wird oft dem Ideal gemeinsamer Elternverantwortung untergeordnet.
Mit dem 10. Familienbericht des Bundesfamilienministeriums liegt nun ein deutliches Signal vor: Allein- und getrennterziehende Familien – insbesondere gewaltbetroffene Mütter und ihre Kinder – sind besonders verletzlich und benötigen gezielten Schutz. Die Sachverständigenkommission betont klar, dass familiengerichtliche Verfahren nicht auf Einigung und Mediation drängen dürfen, wenn Gewalt im Raum steht. Die bislang geltenden Verfahrensfristen seien zu kurz bemessen, um Risiken fundiert zu bewerten.
„Solange Jugendämter auf Einigung und Mediation drängen, statt Gewalt als Ausschlusskriterium für das Sorge- und Umgangsrecht zu begreifen, bleiben Kinder und ihre Mütter schutzlos. Wir fordern: Gewaltschutz muss endlich vor Elternrecht stehen“, so Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK.
Wie dringlich diese Forderung ist, zeigen nicht nur Berichte aus der Praxis, sondern auch wissenschaftliche Analysen: Die Studie „Macht und Kontrolle im Familiengericht“ von Dr. Wolfgang Hammer offenbart strukturelle Defizite in der familiengerichtlichen Praxis. Häusliche Gewalt wird in vielen Verfahren kaum berücksichtigt; Schutzbedürfnisse von Müttern und Kindern werden ignoriert oder entwertet. Stattdessen erleben Betroffene systematischen Machtmissbrauch – etwa durch Zwangsumgänge oder erzwungene Wechselmodelle. Besonders alarmierend: In 19 untersuchten Fälle führten familiengerichtliche Entscheidungen sogar zu tödlicher Gewalt. Die unkritische Anwendung des international längst abgelehnten Konzepts „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) verstärkt diese Dynamiken zusätzlich. Wir unterstützen die Einschätzungen von FHK und Forderungen der Studie ausdrücklich. Gewalt darf im Familienrecht nicht relativiert, verschwiegen oder umgedeutet werden. Schutz und Sicherheit müssen im Zentrum stehen – für Frauen und Kinder. Hierzu braucht es klare gesetzliche Regelungen sowie eine familienrechtliche Praxis, die Kinderrechte ernst nimmt und Gewaltkontexte konsequent berücksichtigt.