Fachliche Einordnung der LeSuBiA-Studie durch das Bündnis Istanbul-Konvention

Die LeSuBiA-Studie (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) von 2026 liefert wichtige Erkenntnisse über das Ausmaß von Gewaltbetroffenheit in Deutschland und macht deutlich, dass insbesondere Frauen, LSBTIQ+-Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen sind.
Zentrale Aspekte geschlechtsspezifischer Gewalt bleiben aber unberücksichtigt. Die Studie erfasst überwiegend einzelne Gewalthandlungen, nicht jedoch deren Einbettung in Gewaltmuster, Machtverhältnisse und Kontrollmechanismen. Gerade bei Partnerschaftsgewalt macht dies einen entscheidenden Unterschied: Eine einmalige körperliche Auseinandersetzung und eine über Jahre andauernde Gewaltbeziehung mit Kontrolle, Bedrohungen, Isolation, schwerer körperlicher oder sexualisierter Gewalt werden in der Auswertung teilweise gleich behandelt, obwohl sie sich in Dynamik, Schwere und Folgen erheblich unterscheiden. Für ein umfassendes Verständnis von Gewalt gegen Frauen müssen daher neben der Häufigkeit auch Intensität, Wiederholung, Auswirkungen und Machtstrukturen berücksichtigt werden. Die Istanbul-Konvention versteht Gewalt gegen Frauen als Ausdruck historisch gewachsener Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Dieser gesellschaftliche Kontext bleibt in der Studie jedoch weitgehend ausgeblendet, was die Gefahr birgt, dass Gewalt gegen Frauen individualisiert wird und ihr struktureller Hintergrund aus dem Blick gerät.
Auch zeigt die Studie zwar eine höhere Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von LSBTIQ+-Personen auf, gleichzeitig konnten zahlreiche besonders vulnerable Gruppen aufgrund des Studiendesigns kaum oder gar nicht erreicht werden: U.a. Frauen mit Behinderungen, wohnungslose Menschen, Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder Pflegeeinrichtungen, Frauen in Frauenhäusern, Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, sucht- oder psychisch erkrankte Personen. Um ihre Lebensrealitäten angemessen abzubilden, sind ergänzende qualitative Studien und gezielte Erhebungen notwendig. Weiterhin lässt sich aus der höheren Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Migrationsgeschichte kein einfacher Zusammenhang zwischen Migration und Gewalt ableiten. Vielmehr spielen zahlreiche strukturelle Faktoren eine Rolle: Etwa Diskriminierung, Armut, unsicherer Aufenthaltsstatus, Sprachbarrieren oder erschwerter Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten. Gewaltprävention muss diese Zusammenhänge berücksichtigen und darf Forschungsergebnisse nicht für pauschalisierende oder rassistische Narrative instrumentalisieren.
Um Gewalt gegen Frauen wirksam zu verhindern und die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen, braucht es eine Weiterentwicklung der Datengrundlagen. Dazu gehören vertiefende Auswertungen der LeSuBiA-Daten, ergänzende qualitative Forschung sowie die Verknüpfung mit bestehenden Lagebildern zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Nur wenn Gewalt in ihrer gesamten Komplexität betrachtet wird – einschließlich ihrer gesellschaftlichen Ursachen, Machtstrukturen und Folgen –, können Prävention, Opferschutz und politische Maßnahmen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.