Internationaler Frauentag 2024
Zum Internationalen Frauentag 08. März 2024 erneuert der Verein Frauenhauskoordinierung e.V., in dem auch das Frauenhaus Reutlingen Mitglied ist, die Forderung nach einem Gewalthilfegesetz, um endlich, nach über 45 Jahren Frauenhausarbeit, Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und den Ausbau des Hilfesystems finanziell gut abzusichern.
Frauenhauskoordinierung schreibt:
„Noch immer gibt es nicht für alle Frauen in Deutschland bedarfsgerechte Beratung und Schutz bei Gewalt. Das müssen wir jetzt gemeinsam ändern: Mit einem Gewalthilfegesetz und mehr Geld für den Ausbau des Hilfesystems!“ betont Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK.
Im Herbst 2021 hatte die Regierung im Koalitionsvertrag festgelegt, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen. Das Hilfesystem soll demnach entsprechend bedarfsgerecht ausgebaut werden, wobei der Bund sich künftig an der Regelfinanzierung beteiligen will.
„Es ist höchste Zeit dieses Versprechen jetzt endlich in die Tat umzusetzen und die Rechte von gewaltbetroffenen Frauen zu stärken!“, fordert Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende von FHK. „Denn auch die von Deutschland bereits 2018 unterzeichnete Istanbul-Konvention des Europarats verpflichtet die Regierung zum Handeln. Und nicht nur das“, so Völz weiter, „2022 hat die Expert*innengruppe des Europarats für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) die Regierung zum Ausbau der Schutzräume deutschlandweit angemahnt.“
Ein Gewalthilfegesetz mit einem verbindlichen einklagbaren Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist der erste entscheidende Schritt auf dem Weg in eine angemessene Absicherung des staatlichen Schutzauftrages. FHK betont dabei die Notwendigkeit einer inklusiven Perspektive, um sicherzustellen, dass Frauen unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft, ihres Wohnortes oder eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.