Das Gewalthilfegesetz – keine Spardose für Länder und Kommunen
Das Gewalthilfegesetz und die damit vom Bund zugesagten 2,6 Milliarden Euro zum Ausbau des Hilfesystems sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern. Gleichzeitig dürfen sie von Ländern und Kommunen nicht als Möglichkeit zur Kostenersparnis verstanden werden: Jede stagnierende Förderung bedeutet eine reale Kürzung. Frauen- und Kinderschutzräume sind seit Jahren unterfinanziert. Sie brauchen gerade deshalb eine langfristige und solide Finanzierung – nicht das Gegeneinander-Ausspielen von Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln. Bundesgelder müssen zusätzlich fließen – nicht als Ersatz für bestehende Förderungen. Nur dann kann das Gewalthilfegesetz sein Versprechen einlösen: Verlässlichen Schutz für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder.
Gleichzeitig nimmt die Gewalt gegen Frauen weiter zu: Auswertungen der Bundeslagebilder Häusliche Gewalt und Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten sowie des Alternativberichts zur Istanbul-Konvention (2025) zeigen: Gewalt gegen Frauen ist erneut deutlich gestiegen; Schutzräume und Hilfsstrukturen sind weiterhin unterfinanziert; Deutschland verfehlt zentrale Ziele der Istanbul-Konvention – besonders beim Zugang zu Schutzplätzen, bei Prävention und bei spezialisierter Beratung.
Terre des Femmes betont: Es braucht ein starkes, verlässliches Netzwerk aus Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Medizin, Jugendhilfe und uns allen als Gesellschaft. Ein Netz, das Frauen trägt, bis sie ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben führen können.
