Das Gewalthilfegesetz ist beschlossen - Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag, hat am 14. Februar 2025 nun auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt – ein entscheidender Schritt für den Schutz von Frauen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass betroffene Frauen kostenfreien Zugang zu Schutz und Beratung erhalten und ihre Rechte notfalls einklagen können.

„Jetzt kommt es darauf an, dass der Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zügig in Angriff genommen wird, damit die beschlossenen Maßnahmen auch tatsächlich bei den Betroffenen ankommen.“, betont Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende der Frauenhauskoordinierung. Bis dies der Fall ist, müssen die Frauenhäuser aber noch einige Jahre mit der jetzigen Finanzierung zurechtkommen. Diese ist ein komplizierter Flickenteppich, der u.a. von der jeweiligen Haushaltslage (und politischen Mehrheiten) abhängt. Bis 2032 soll der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vollständig umgesetzt sein. Der Bund stellt 2,6 Milliarden Euro bis 2036 bereit, um Frauenhäuser und Fachberatungsstellen flächendeckend auszubauen.

Mit dieser Entscheidung wird ein zentraler Baustein der Istanbul-Konvention umgesetzt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Verabschiedung als „historischen Moment“, da Frauen künftig nicht mehr auf Kapazitäten hoffen müssen, sondern einen rechtlichen Anspruch auf Hilfe haben. Paus erklärte: „2022 mussten Frauenhäuser in Deutschland 15.000-mal Schutzsuchende abweisen. Es gibt also wahrlich dringenden Handlungsbedarf“.

Zum Weiterlesen:

Frauenhauskoordinierung erfreut über die Zustimmung des Bundesrats zum Gewalthilfegesetz

BMFSFJ: Historischer Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen