Wo finden Sie Hilfe bei häuslicher Gewalt:
Frauenhaus Reutlingen
Kontaktaufnahme über Telefon 07121 - 300 778
Wenn Sie in Ihrer Wohnung nicht mehr sicher sind vor körperlicher
und/oder psychischer Gewalt, können Sie in einem Frauenhaus
mit Ihren Kindern Schutz, Unterkunft und Hilfe finden.
Siehe auch FRAUENHAUS
Frauenberatungsstelle Frauenzentrum
Kontaktaufnahme über Telefon 07121 - 300 778
Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstelle beraten Sie umfassend,
vertraulich und kostenlos bei der Klärung Ihrer Fragen und der
Entscheidung über die weiteren Schritte zur Beendigung von Gewalt.
Siehe auch BERATUNGSSTELLE
Das Platzverweisverfahren
Wenn Sie unmittelbar Gewalt erfahren haben oder in unmittelbarer
Gefahr sind vor einem gewalttätigen Übergriff ihres Partners,
können Sie über den Notruf 110 die Polizei rufen, die den
gewalttätigen Partner mit einem Platzverweis dazu verpflichtet,
die gemeinsame Wohnung zu verlassen und sich für einen
bestimmten Zeitraum von der Wohnung fern zu halten.
RechtsanwältInnen und Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte
Von Gewalt betroffene Frauen können zivilrechtliche Schutzmaßnahmen
nach dem Gewaltschutzgesetz über eine Rechtsanwältin/einen
Rechtsanwalt oder direkt bei den Rechtsantragsstellen der
zuständigen Amtsgerichte beantragen.
Gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz sind
Informationen für Betroffene in verschiedenen Sprachen:
www.gewaltschutz.info
Männerberatungsstellen
Für gewalttätige Männer bietet der Verein PfunzKerle e.V. Tübingen
Beratungsgespräche und Gruppen-Training an.
Telefonische Kontaktzeit: Dienstags 10 - 13 Uhr, Telefon 07071 - 360 989
www.pfunzkerle.de